Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Stand: 08.09.2023
Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Besuch von Veranstaltungen des Deutschen Verbands für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (im Folgenden kurz: DVPT). Für Aussteller gelten gesonderte Geschäftsbedingungen (Aussteller-Bedingungen), welche dem jeweiligen Ausstelleranmeldeformular entnommen werden können.
Anmeldung, Vertragsschluss und Stornierung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen des DVPT muss schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail, Online-Formular) erfolgen. Der DVPT wird den Eingang der Anmeldung schnellstmöglich, üblicherweise am darauffolgenden Arbeitstag, bestätigen. Bei Anmeldungen über Online-Formulare erfolgt die Eingangsbestätigung gegebenenfalls automatisiert. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Anmeldung durch den DVPT zustande.
Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist für Teilnehmer, welche, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, 4 Wochen vor Veranstaltungstermin endet, wird der DVPT die Anmeldung zur Veranstaltung bestätigen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der DVPT dies dem Teilnehmer spätestens am Tag nach dem Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist mit. Ist die gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht, erhält der Interessent direkt eine Absage. Der DVPT ist bereit, den Interessenten ohne Rechtsanspruch und Verpflichtung auf eine Warteliste zu setzen.
Rücktritt, Kündigung und Ersatzteilnehmer
Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb der kostenfreien Stornierungsfrist ohne Nennung von Gründen möglich. Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist, ist der volle Teilnahmebeitrag zu erstatten. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, im Einzelfall den Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe zu erbringen.
Die Nachmeldung eines Ersatzteilnehmers für den angemeldeten Teilnehmer ist möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlungsbedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen
Der Teilnehmer muss das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter bis zum in der Rechnung genannten Termin bezahlen. Beim DVPT beträgt das Zahlungsziel für den Teilnahmebeitrag von Veranstaltungen 10 Tage. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen alle Bankspesen und Auslagen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Nichtteilnahme entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlungspflicht.
Mitglieder-Preise sind nur während einer bestehenden Mitgliedschaft gültig. Sollte während der Leistungserbringung die Mitgliedschaft aufgekündigt werden, besteht ab der rechtswirksamen Beendigung der Mitgliedschaft kein Anspruch mehr auf den Mitglieder-Preis. Für die Berechnung gilt dann der aktuelle Preis für Nicht-Mitglieder.
Absage und Verschiebung von Veranstaltungen, Änderung von Programmpunkten, Dozentenwechsel
Aus einem wichtigen Grund kann die Veranstaltung seitens des DVPT abgesagt werden.
Insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit des Referenten kann eine Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. Die Teilnehmer werden darüber unverzüglich informiert und erhalten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bereits bezahlte Entgelte werden bei Absage durch den DVPT erstattet, wenn der Teilnehmer sein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nimmt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, z. B. die Erstattung von bereits entstandenen Reisekosten, sind generell und auch aufgrund der Absage und Verschiebung von Veranstaltungen ausgeschlossen.
Soweit das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, berechtigen ein Dozentenwechsel, Verschiebungen im Ablaufplan oder ein Lokationswechsel den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
Haftung
Eine Versicherung der Teilnehmer für die Veranstaltung über den DVPT findet nicht statt. Etwaigen Sicherheitsanweisungen der Dozenten ist Folge zu leisten. Der DVPT haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation gespeichert und verarbeitet. Dies trifft jedoch nicht zu, wenn sich der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung auch für einen Newsletter anmeldet. Ein Double-Opt-In-Verfahren wird hierbei gewährleistet. Der DVPT behält es sich vor, Veranstaltungsteilnehmern den Namen und die Firma von Teilnehmern an derselben Veranstaltung in Form einer Teilnehmerliste zugänglich zu machen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.dvpt.de/kontakt/datenschutzerklaerung/.
Foto-/Videodokumentation
Die Veranstaltungen werden gegebenenfalls fotografisch und filmisch begleitet. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erklären mit der Anmeldung zur Veranstaltung ihre Bereitschaft, dass das vor, während und nach der Veranstaltung im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Foto- und Videomaterial durch den DVPT für Zwecke der Kurs-, Vortrags- Veranstaltungsdokumentation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Abdruck in Imagebroschüren und Verwendung auf der Website, sowie in elektronischen und sozialen Medien, genutzt wird.
Veranstalter
Deutscher Verband für Post,
Informationstechnologie und
Telekommunikation e.V. (DVPT)
Ludwigstraße 65
63067 Offenbach
E-Mail: kontakt@dvpt.de
Telefon: +49 69 829722-0
Fax: +49 69 829722-26
Vertretungsberechtigter Vorstand: Klaus Gettwart
Ust-IdNr.: DE113527449
Registergericht: Amtsgericht Offenbach Registernummer: VR 787
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main.
Allgemeine Beratungsbedingungen (ABB)
Stand 2/2021
Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V., Ludwigstraße 65, 63067 Offenbach, – nachfolgend DVPT- berät Mitglieder und Nichtmitglieder (im Folgenden: Auftraggeber), sofern sie Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 I BGB sind, zu den folgenden Beratungsbedingungen:
§ 1 Gegenstand der Beratung
- Die ABB haben Geltung für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Beratungsleistungen durch den DVPT ist. Diese Beratung erfolgt vor dem Hintergrund der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer und fachlicher Entscheidungen insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Informationstechnologie und Post. Gegenstand der Beratung sind nur die im Angebot umschriebenen Leistungen zu dem vereinbarten Beratungshonorar. An das jeweilige Angebot hält sich der DVPT für die Dauer von sechs Wochen ab dem Zugangsdatum gebunden.
Die Leistungen des DVPT werden im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. - Die Leistungen und Angebote des DVPT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Beratungsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal vereinbart wurden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den DVPT nicht, auch wenn der DVPT ihnen nicht ausdrücklich wider-spricht. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen ausschließlich dann zur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsdurchführung
- Die Beratung erfolgt durch den DVPT. Der DVPT behält sich vor, Dritte zur ordnungsgemäßen Durchführung der Projekte hinzuzuziehen, vertragliche Beziehungen auf der Grundlage dieser Beratungsbedingungen bestehen jedoch nur zwischen dem Auftraggeber und dem DVPT.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den DVPT zu unterstützen und in seinem Einflussbereich alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen. - Im Rahmen des Beratungsumfanges findet in der Regel keine Zusammenarbeit mit dritten Beratern bzw. Beratungsunternehmen statt. Eine Zusammenarbeit und Abstimmung des Beratungsprojektes mit für den Klienten tätigen Beratern bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des DVPT.
- Leistungs- und Erfüllungsort für die vom DVPT zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist der Sitz des DVPT (Offenbach/Main), es kann jedoch auch der Sitz des Auftraggebers vereinbart werden.
§ 3 Urheberrechte
- Soweit ein Leistungsverzeichnis oder anderweitige Beratungsergebnisse durch den DVPT zu erstellen sind, erhält der Auftraggeber ein Exemplar zur Nutzung innerhalb des Unternehmens und zum Verbleib bei ihm. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die im Rahmen des Auftrags vom DVPT erstellten Unterlagen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe dieser Unterlagen und anderer schriftlich überlassener Beratungsergebnisse an andere Parteien – davon sind auch die mit dem Auftraggeber gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbundenen Unternehmen bedarf – auch nach der Vertragsbeendigung – der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des DVPT.
- Die Urheberrechte an dem erstellten Leistungsverzeichnis sowie weiteren urheberrechtsfähigen Beratungsergebnissen stehen allein dem DVPT zu. Dem Auftraggeber steht jedoch das durch § 3 Nr. 1 dieser ABB eingeschränkte, sonst zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an diesen Unterlagen zu.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Vertrages
- Der Beratungsvertrag kann vom DVPT ohne Setzung einer Nachfrist aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail, Messenger, etc.). Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Als wichtiger Grund gilt dabei beispielhaft u.a. die Weigerung, Zahlungen für bereits erbrachte Dienstleistungen zu leisten oder eine vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerung der weiteren Vertragsdurchführung um mehr als 12 Wochen. Fristbeginn ist dabei der Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Fortführung des Projektes.
- Wird der Vertrag vom Auftraggeber aus einem Grund gekündigt, den der DVPT nicht zu vertreten hat, so steht dem DVPT ein Beratungshonorar für die bis zum Kündigungstermin erbrachten Vertragsleistungen zu. Die angefallenen Reisekosten sind ebenso zu ersetzen. Der Nachweis, dass auf die einzelnen Beratungsphasen im Einzelfall kein oder ein geringerer Arbeitsaufwand entfiel, bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
- Für das Restprojekt behält sich der DVPT die Geltendmachung des Anspruchs auf einen pauschalierten Anteil in Höhe von 40 % des vertraglich vereinbarten Honorars für die nicht erbrachten Beratungsleistungen sowie der angefallenen Reisekosten vor, soweit der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist.
§ 5 Beratungshonorar
- Das Beratungshonorar setzt sich aus dem vereinbarten Honorar für die Dienstleistung sowie den im Rahmen der Vertragsdurchführung angefallenen Kosten des DVPT gemäß Angebot zusammen.
- Das Beratungshonorar ist mit Rechnungsstellung fällig.
Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. - Eine Aufrechnung gegen den Anspruch auf das Beratungshonorar ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
- Ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Anspruch auf das Beratungshonorar ist nur insoweit möglich, als es sich um einen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
- Die dem DVPT zur Verfügung gestellten Geschäftsunterlagen werden durch diesen ordnungsgemäß aufbewahrt, insbesondere wird dafür Sorge getragen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können.
§ 6 Verzögerung der Vertragsdurchführung
- Die Beratung durch den DVPT orientiert sich an einer neutralen und prozessorientierten Sicht unter Berücksichtigung der Total Cost of Ownership sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Änderungen dieser Konstellationen während der Beratung hat der DVPT im Rahmen des Beratungsumfanges zu berücksichtigen und die Beratungsergebnisse zu aktualisieren, sofern dies dem DVPT im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung der Änderungsvorschläge des Auftraggebers oder die Prüfung derselben auf die Rahmenbedingungen des Vertrages auswirken, vereinbaren die Vertragspartner eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung des Honorars sowie eine Verschiebung der Termine. Änderungen im Umfeld des Auftraggebers hat dieser dem DVPT unverzüglich mitzuteilen.
- Verzögert sich die weitere Vertragsdurchführung nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund um mehr als zwölf Wochen und macht der DVPT nicht von dem ihm nach § 4 Abs. 1 zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch, so ist, sollte die Vornahme weiterer Beratungsdienstleistungen oder die Erstellung eines neuen Leistungsverzeichnisses aufgrund der während der Verzögerung eingetretenen Veränderung der Marktsituation oder des Bedarfs des Auftraggebers erforderlich sein, dieses nicht mehr im vereinbarten Beratungsumfang enthalten. Der DVPT erklärt sich für diesen Fall aber bereit, gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Honorar weitere Dienstleistungen anzubieten oder ein neues Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Entrichtung des ursprünglichen Beratungshonorars bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Haftung des DVPT
- Der DVPT berät mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der allgemeinen branchenspezifischen Grundsätze sowie den einschlägigen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Anforderungen. Er haftet aber nur für durch ihn bzw. seine Organe oder leitende Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich nicht auf die Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Falle von vom DVPT zu vertretenden Schäden in Bezug auf Leben, Körper oder Gesundheit haftet der DVPT auch bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten unter Aus-schluss der zu vertretenden Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall haftet der DVPT nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände vorhersehbaren Schadens.
Für einen einzelnen Schadensfall, der sich aus einer zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren einheitlichen Leistung ergibt, ist der Betrag auf maximal € 2.000.000,- beschränkt. Ist absehbar, dass dem abzuschließenden Vertrag ein wesentlich höheres Schadensrisiko innewohnt, ist der DVPT unter Angleichung seiner Vergütung verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten.
Der DVPT haftet nicht für die unsachgemäße Umsetzung der im Rahmen der vertraglichen Dienstleistungen erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber. - Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht vom DVPT zu vertretenden Beeinträchtigungen herbeigeführt wurden. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder Aussperrungen zu verstehen. Der DVPT ist berechtigt, die ihm obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
- Der DVPT haftet für einen von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzugsschaden für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsschadensentschädigung in Höhe von 3% des Beratungshonorars abzüglich der verauslagten Aufwendungen, maximal jedoch in Höhe von 15% des vorgenannten Wertes.
- Soweit die Haftung des DVPT wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung dessen Organen, Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Datenschutz
Der DVPT verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.dvpt.de/kontakt/datenschutzerklaerung/
Bei Fragen zum Datenschutz schreiben Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: kontakt@dvpt.de
§ 9 Verschiedenes
- Ausschließlicher Gerichtsstand bei vertraglichen Beziehungen mit Kaufleuten ist der Sitz des DVPT nach § 2 Nr. 3 der ABB. Der DVPT kann auch den Gerichtsstand des Auftraggebers wählen.
- Diese Beratungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Alle Umstände, welche die Vertragsdurchführung in signifikanter Weise beeinflussen könnten, werden dem Vertragspartner schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht.
- Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser ABB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der ABB im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirt-schaftlichen Sinn und Zweck der Beauftragung entspricht.
