Post- und Briefgeheimnis
Was Unternehmen wissen müssen
Post- und Briefgeheimnis schützten die Vertraulichkeit schriftlicher Kommunikation. Sie sind im Grundgesetz verankert (Art. 10 GG) und werden in den gesetzlichen Ausformulierungen durch straf- und datenschutzrechtliche Vorgaben flankiert. Für Unternehmen bedeutet das: Das gesamte Unternehmen und insbesondere die Poststellen brauchen klare Regeln, geschulte Mitarbeitende und dokumentierte Prozesse, um rechtskonform und effizient zu arbeiten.
Warum das Thema wichtig ist
- Rechtssicherheit im Tagesgeschäft
- Schutz vor unbefugtem Zugriff
- Vermeidung von persönlichen Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
- Vermeidung von Reputationsrisiken
- Vermeidung von Organisationsverschulden
- Vermeidung von Gefährdung der Mitarbeitenden
Was darf in der Poststelle geöffnet werden?
- In Postordnung, Verfahrensdokumentation und Ordnungs- oder Organisationsanweisungen sind die Berechtigungen der Poststelle festzulegen. Diese müssen sich an die rechtlichen Vorgaben des Post- und Briefgeheimnisses halten.
- Grundsätzlich dürfen in der Organisation von den berechtigten Bereichen nur dienstliche Sendungen geöffnet werden.
- Privatsendungen dürfen nur von den benannten Personen geöffnet werden.
- Für besonders gekennzeichnete Sendungen wie „vertraulich“, „persönlich“ oder „CO“ gilt ein besonderer Schutz.
- Empfangsvollmachten und Vertretungsregeln müssen die Bearbeitung unterstützen oder bei Abwesenheit sicherstellen.
- Besondere Bedeutung bei der Öffnung von Brief- oder Paketsendungen hat der Sicherheitsaspekt beim Eingang von potenziell gefährlichen Sendungen.
Notwendige Maßnahmen in der Praxis
- Postordnung und Organisations- oder Dienstanweisungen aktualisieren und verbindlich festlegen
- Zuständigkeiten, Öffnungsbefugnisse und Vertretungsregelungen festlegen
- Kennzeichnungsregeln: klare Trennung zwischen privat und dienstlich, Vorgaben für „persönlich/vertraulich“
- Umgang mit Fehlzustellungen und Privatpost festlegen
- Protokollierung des Posteingangs regeln
- Sicherheit in der Poststelle: Erkennen verdächtiger Sendungen, Evakuierungs- und Meldewege, sichere Lagerung
- Ausbildung der Mitarbeitenden in der Poststelle
Häufige Risiken
- Verletzung gesetzlicher Vorgaben
- Nichteinhaltung von Datenschutz und Vertraulichkeitsregelungen
- Verletzung von Compliance-Regelungen des Unternehmens
- Gefährdung von Mitarbeitenden in Poststellen oder Fachabteilungen bei potenziell gefährlichen Sendungen
- Fehlbearbeitung durch mangelnde Schulung der Mitarbeitenden
- Ungeregelte Bearbeitung von Sendungen bei Abwesenheit
- Nichteinhaltung notwendiger Dokumentationspflichten

Weiterführende Informationen
Die DVPT-Akademie bietet praxisnahe Seminare, in denen Sie rechtssichere Prozesse aufbauen und in der Poststelle verankern:
- Rechtssichere Post- und Dokumentenbearbeitung in der Praxis – Grundlagen, Dienstanweisungen, Fallstricke, Muster.
- Brieföffnung im Posteingang – sicher und rechtssicher – klare Regeln für das Öffnen, Dokumentation und Vertretung.
- Poststellen-Sicherheit: Gefahrenerkennung und Prävention – Einschätzung von Risiken, Maßnahmenplan für den Ernstfall.
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