Verpackungsgesetz und PPWR Verordnung

Verpackungsgesetz und PPWR

Was Poststellen und Paketlogistik konkret beachten müssen

Die neue europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40 („Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR) schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Nach Ablauf der Übergangsfristen gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland bleibt bis dahin das Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich für die nationale Umsetzung der Vorgaben.

Zeitplan und Zielsetzung:

Am 19. Dezember 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung im Rahmen des European Green Deals verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 22. Januar 2025 und die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die meisten Pflichten und Anforderungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026, sofern nicht anders angegeben (z. B. spätere Übergangsfristen in einzelnen Artikeln).
Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zudem werden verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt.

  • Design- und Minimierungsgebot: Verpackungen müssen material- und volumenoptimiert sowie recyclingfähig gestaltet sein.

  • Rezyklatvorgaben: Stufenweise steigende Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen (Segment- und Fristenlogik).

  • Wiederverwendung und Mehrweg: Einführung bzw. Ausbau standardisierter Mehrwegoptionen in geeigneten Bereichen.

  • Kennzeichnung und Information: Harmonisierte Trennhinweise und Produktinformationen, perspektivisch verstärkt auch digital (z. B. QR-Code).

  • Stoffbeschränkungen: Grenzwerte für problematische Stoffe; ggf. spezifische Beschränkungen nach Einsatzbereich.

  • Registrierung in LUCID (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister).

  • Systembeteiligungspflicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (u. a. Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen).

  • Mengenmeldungen und Nachweise für Erstinverkehrbringer.

Einkauf und Materialfreigaben

  • Standardliste zulässiger Versandverpackungen und Polstermaterialien (recyclingfähig, möglichst papierbasiert oder nachweislich gut recycelbar).
  • Lieferantenerklärungen zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung und Stoffkonformität einholen und zentral ablegen.
  • Mehrweg für wiederkehrende B2B-Sendungen prüfen (Rücknahmelogistik, Umlaufzahlen, Kosten).

Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Erstinverkehrbringer eindeutig bestimmen (Eigenversand, Fulfillment, Dropshipping).
  • Verantwortlichkeiten für LUCID, Systembeteiligung, Mengenmeldungen und Dokumentation schriftlich festlegen.

Operative Prozesse im Postausgang

  • Kennzeichnungspfad definieren (Trennhinweise, Rezyklatangaben, ggf. digitale Zusatzinfos).
  • Packmittel-Freigaben im ERP/DMS hinterlegen; nur freigegebene Artikel bestell- und nutzbar machen.
  • Arbeitsanweisungen für Sonderfälle (Sperrgut, Gefahrgut-nahe Fälle, Sondermaterialien).

Posteingang und Entsorgung

  • Mitarbeitende auf neue Piktogramme und Trennlogik schulen; Sammel- und Entsorgungswege anpassen.
  • Retouren: Rückführbarkeit von Mehrwegbehältnissen und -polstern sicherstellen (Label, Scan, Tracking).

Nachweisführung und Audits

  • LUCID-Nachweise, Systembeteiligungsverträge, Mengenmeldungen, Lieferantenerklärungen sowie Materialdatenblätter revisionssicher ablegen.
  • Interne Audits: Jährlicher Check von Pflichten, Fristen und Lieferantenkonformität.
  • Rechtssicherheit: Rollen, Pflichten, Nachweise und Fristen sind eindeutig geregelt und dokumentiert.

  • Effizienz: Standardisierte Verpackungslisten, klare Freigaben, weniger Nacharbeit.

  • Nachhaltigkeit: Höhere Recyclingfähigkeit, wachsende Rezyklatanteile, geringerer Materialeinsatz.

  • Zukunftsfähigkeit: Prozesse sind auf die PPWR-Anwendung ab 12.08.2026 und weitere Stufenfristen ausgerichtet.

  • LUCID-Registrierung und Systembeteiligung geklärt, Verantwortliche benannt.
  • Verpackungsarten-Matrix erstellt (Verkaufs-, Versand-, Um-, Transportverpackungen) inkl. Pflichtenstatus.
  • Kennzeichnungspfad festgelegt (Etikett, digitale Info).
  • Lieferantenerklärungen und Materialdaten vollständig, zentral, auditierbar.
  • Schulungspaket für Einkauf, Poststelle und Versand aufgesetzt.

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