Verpackungsgesetz und PPWR Verordnung
Was Poststellen und Paketlogistik konkret beachten müssen
Die neue europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40 („Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR) schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Nach Ablauf der Übergangsfristen gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland bleibt bis dahin das Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich für die nationale Umsetzung der Vorgaben.
Zeitplan und Zielsetzung:
Am 19. Dezember 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung im Rahmen des European Green Deals verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 22. Januar 2025 und die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die meisten Pflichten und Anforderungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026, sofern nicht anders angegeben (z. B. spätere Übergangsfristen in einzelnen Artikeln).
Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zudem werden verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt.

Weiterführende Informationen
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